Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen sollen dazu die grundsätzlichen rechtlichen Fragen regeln und als Rahmen für die vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit dienen.

  1. Gegenstand der Geschäftsbedingungen, allgemeine Regelungen
    1. Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen sind die Regeln für die Zusammenarbeit zwischen REDCODE.DE und dem Kunden, die für alle oder mehrere Einzelverträge anwendbar sind.
    2. Lieferungen und Leistungen von REDCODE.DE gegenüber dem Kunden erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, es sei denn, im Einzelvertrag wird etwas anderes vereinbart. Die Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen.
    3. Die Vertragspartner sind frei darin, ob und zu welchen Konditionen sie Einzelverträge abschließen. Ein Einzelvertrag kommt regelmäßig zustande durch beidseitige Unterzeichnung eines Angebots. Der Inhalt des jeweiligen Einzelvertrages ergibt sich dann aus dem Angebot, einem Rahmenvertrag und diesen Geschäftsbedingungen. Bestimmungen eines Einzelvertrags haben bei Widersprüchen gegenüber dem Rahmenvertrag oder den Geschäftsbedingungen Vorrang. Einzelverträge sind jeweils rechtlich selbständig geschlossen, soweit ein Rahmenvertrag oder der Einzelvertrag keinen Zusammenhang vorsehen.
    4. Angebote von REDCODE.DE erlöschen spätestens einen Monat nach ihrer Abgabe, es sei denn, aus ihrem Inhalt ergibt sich etwas anderes.
  2. Leistungsinhalt des Einzelvertrags, Änderung von Leistungen (Change Management)
    1. Art und Umfang der Leistungen werden soweit möglich im Einzelvertrag beschrieben. Grundlage sind dabei die Vorbesprechungen der Vertragspartner und hierbei erstellte Dokumente (z. B. Briefings, Fragenkataloge). Auf dieser Basis werden die Leistungen im Rahmen des Projektmanagements laufend fortentwickelt. Im Einzelvertrag werden jeweils auch das Projektvorgehen (z. B. Workshops, Phasenkonzept, Gremien) und wichtige Zwischenschritte festgelegt.
    2. REDCODE.DE ist frei darin, wie sie die Leistungen gestaltet und umsetzt, soweit keine konkreten Vorgaben vereinbart wurden oder der Kunde von einer ihm eingeräumten Befugnis zur Projektleitung und -steuerung Gebrauch gemacht hat. Dies gilt insbesondere für Standards, Richtlinien und Normen (z. B. DIN, ISO, W3C, ITIF), es sei denn, sie gehören zum Stand der Technik und werden allgemein verwendet. Die Befugnis zur Leistungsbestimmung gemäß Satz 1 umfasst auch den Einsatz von Software oder Inhalten unter einer offenen Lizenz (z. B. Open Source, Freeware oder Creative Commons Bedingungen).
    3. Wünscht der Kunde eine nachträgliche Änderung einer Leistungsbeschreibung, so wird er die geänderten Vorstellungen möglichst früh in konkreter und prüffähiger Form REDCODE.DE als Change Request mitteilen.
    4. REDCODE.DE darf bei Vorliegen eines Change Requests die weitere Leistungserbringung einstellen. REDCODE.DE wird dies dem Kunden jeweils mitteilen. Widerspricht der Kunde der Leistungseinstellung, so setzt REDCODE.DE die ursprüngliche Leistungserbringung fort.
    5. REDCODE.DE prüft den Change Request im Hinblick auf die technische Durchführbarkeit und im Hinblick auf zeitlichen und kostenmäßigen Mehraufwand überschlägig. Ergibt sich dabei, dass der Mehraufwand ohne weiteres bezifferbar ist, so wird dieser dem Kunden mitgeteilt. Ist nach Ansicht von REDCODE.DE zunächst eine eingehende und nach Aufwand zu vergütende Prüfung notwendig, so schätzt REDCODE.DE den damit verbundenen Mehraufwand. Der Kunde entscheidet dann unverzüglich, ob er die vergütungspflichtige Prüfung durch REDCODE.DE wünscht.
    6. Die Vertragspartner führen zeitnah nach Abschluss der Prüfung eine Entscheidung über die Durchführung des Change Requests und die sich hieraus ergebenden Konsequenzen herbei. Change Requests haben eine entsprechende Verschiebung von Terminen um die Überprüfungs- und Abstimmungsdauer zur Folge. Bis zu einer Einigung verbleibt es ansonsten beim ursprünglich vereinbarten Leistungsinhalt.
    7. Erbringt REDCODE.DE mehr als unerhebliche zusätzliche Leistungen auf Veranlassung des Kunden, so werden diese im Zweifel auf Zeithonorarbasis nach den allgemeinen Sätzen von REDCODE.DE vergütet.
  3. Fremdleistungen, Drittdienstleister, Subunternehmer
    1. Soweit Fremdleistungen, insbesondere Standardsoftware oder Medien (z. B. Bilder, Photos, Töne, Laufbilder, Filme, Datafeeds) von Drittanbietern im Einzelvertrag oder sonst ausgewiesen sind, wird REDCODE.DE vom Kunden bevollmächtigt, diese im Namen des Kunden oder von REDCODE.DE auf Kosten des Kunden (einschließlich etwaiger Folgekosten) gemäß den Bedingungen (einschließlich Lizenzbedingungen) des Herstellers/Lieferanten oder deren Vertriebspartner zu beschaffen oder zu vermitteln. Der Kunde wird alle einschlägigen Bedingungen für Fremdleistungen beachten (einschließlich Open Source, Freeware oder Creative Commons Bedingungen) und ggf. erforderliche Vertrags- oder Lizenzverlängerungen selbständig vornehmen. REDCODE.DE ist nicht zu einer Verauslagung von Fremdleistungen verpflichtet. REDCODE.DE ist berechtigt, für die Beauftragung und Koordination von Fremdleistungen eine angemessene Service Fee (regelmäßig 15% der Fremdleistung) zu verlangen.
    2. Schaltet der Kunde weitere Dienstleister (nachfolgend: Drittdienstleister) ein, so gelten diese als Erfüllungsgehilfen des Kunden. Der Kunde ist als Auftraggeber sowohl von REDCODE.DE als auch des Drittdienstleisters für die stringente und handhabbare Abgrenzung, Koordination und Überwachung der Tätigkeits- und Verantwortungsbereiche der unterschiedlichen Auftragnehmer verantwortlich. Der Kunde wird die erforderlichen Leitungs- und Steuerungsmaßnahmen selbständig treffen.
    3. REDCODE.DE ist zur Einschaltung von Subunternehmern oder freien Mitarbeitern berechtigt, es sei denn, es liegt ein für REDCODE.DE erkennbarer wichtiger Grund gegen die Einschaltung vor.
  4. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Verwertungsrechte an Leistungen von REDCODE.DE
    1. REDCODE.DE behält sich das Eigentum an ihren Leistungen bis zur vollständigen Zahlung vor.
    2. Die Einräumung von Nutzungs- oder Verwertungsrechten durch REDCODE.DE steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Leistungen vom Kunden vollständig vergütet worden sind. Bis zur vollständigen Zahlung wird die Nutzung lediglich widerruflich im Rahmen der vertragsgemäß vom Kunden zu erbringenden Handlungen (z. B. Tests) gestattet. Die widerrufliche Gestattung endet automatisch, wenn der Kunde in Verzug mit der Zahlung eines Vergütungsbestandteils gerät, es sei denn, der Zahlungsrückstand ist unwesentlich.
    3. Der Kunde erhält vorbehaltlich abweichender Regelung im Einzelvertrag an Leistungen von REDCODE.DE ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für die vertraglich vorgesehenen Zwecke. REDCODE.DE kann insbesondere die Bestandteile und Elemente (z. B. Bibliotheken, Module, Baukästen, Vorlagen, Tools) im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs weiter nutzen und ohne kundenspezifische Details frei verwerten.
    4. REDCODE.DE kann die für die Nutzung der Leistungen erforderlichen Rechte dem Kunden auch dadurch verschaffen, dass REDCODE.DE ein Produkt mit freier Lizenz (bspw. GNU, Apache Software License, Creative Commons) zur Verfügung stellt oder nachweist.
    5. Bei für den Kunden kostenlosen Pitchs, Angeboten oder Kostenvoranschlägen gehen keine Rechte über. Der Kunde ist nicht berechtigt, darin enthaltene Leistungen von REDCODE.DE anderweitig zu nutzen oder zu verwerten bzw. nutzen oder verwerten zu lassen.
    6. Der Kunde wird urheberrechtliche (z. B. Copyright-Vermerke) oder sonstige Hinweise auf REDCODE.DE in oder bei Leistungen unverändert beibehalten.
  5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
    1. Die jeweilige Vergütung wird im Einzelvertrag festgelegt. Soweit dort keine Regelung enthalten ist, werden die Leistungen von REDCODE.DE auf Zeithonorarbasis unter Zugrundelegung des tatsächlichen Arbeitsaufwandes zu den Standard-Stundensätzen von REDCODE.DE vergütet (Zeithonorarbasis). Abrechnungsintervall ist je angefangene halbe Stunde. Soweit Tagessätze vereinbart sind, umfasst dies eine Arbeitsleistung von 8 Stunden pro Tag während der üblichen Geschäftszeiten von REDCODE.DE. Wird REDCODE.DE auf Wunsch des Kunden außerhalb ihrer Geschäftszeiten tätig, so erhöht sich der anteilige Satz um 50 %.
    2. Ausdrücklich im Einzelvertrag angesetzte Festpreise werden vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 2 weder unter- noch überschritten. Gibt REDCODE.DE (z. B. als Kostenübersicht im Angebot) voraussichtliche Aufwände für Leistungen an, so stellt dies einen Kostenvoranschlag (KVA) dar. Wird der KVA um mehr als 15% überschritten – wobei REDCODE.DE den Kunden hierauf hinweist –, kann der Kunde die entsprechende Beauftragung aus diesem Grunde binnen zwei Wochen nach Kenntnis der Überschreitung kündigen; REDCODE.DE erhält dann die tatsächlich erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten vergütet.
    3. Für Leistungen, die REDCODE.DE im Einvernehmen mit dem Kunden nicht an ihrem Sitz erbringt, werden gesondert Fahrtzeiten, -kosten und Spesen in Höhe der jeweils gültigen steuerlichen Höchstsätze oder gegen Einzelnachweis in Rechnung gestellt. Reisezeiten sind zu 50 % Arbeitszeiten.
    4. REDCODE.DE darf Abschlagszahlungen in angemessenem Umfang fordern. Bei Abrechnung auf Zeithonorarbasis ist REDCODE.DE berechtigt, monatlich abzurechnen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung im Einzelvertrag werden bei KVA oder Festpreisen 50 % bei Vertragsabschluss und 50 % bei Übergabe fällig; bei werkvertraglichen Leistungen ist der Kunde berechtigt, 15 % der hierauf anfallenden Vergütung bis zur Abnahme zurück zu halten.
    5. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zahlungsmodalitäten bestimmen sich im Übrigen nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
  6. Pflichten des Kunden
    1. REDCODE.DE und der Kunde benennen sich gegenseitig einen kompetenten Ansprechpartner, der nicht ausgewechselt werden soll und bevollmächtigt ist, verbindliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Die Mehrkosten einer Auswechslung seines Ansprechpartners trägt der jeweilige Vertragspartner. Änderungen in der Person des Ansprechpartners werden unverzüglich mitgeteilt; bis dahin gelten die alten Informationen weiterhin als zutreffend.
    2. Der Kunde unterstützt REDCODE.DE unaufgefordert in zumutbarem Rahmen bei der Leistungserbringung, insbesondere indem er unverzüglich Weisungen und Freigaben mitteilt sowie auf Anfragen antwortet. Der Kunde weist REDCODE.DE darauf hin, soweit er seine Pflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erbracht hat oder voraussichtlich nicht erbringen kann. Zur Vermeidung des Verlustes von Daten und Programmen trifft der Kunde angemessene Datensicherheits- und Vorsorgemaßnahmen.
    3. Der Kunde wird erforderliche (Fach-) Informationen, Testdaten, Materialien und Unterlagen (nachfolgend zusammen: Material) zur Verfügung stellen. Der Kunde wird nur solches Material liefern, das die von REDCODE.DE benötigten Formate aufweist und hinsichtlich Inhalt und Träger qualitätsgesichert ist (einschließlich Prüfung auf Viren oder sonstige technische Probleme). Der Kunde behält vom Material während der Zusammenarbeit eine Kopie. REDCODE.DE ist berechtigt, das Material gemäß dem Vertragszweck zu verwenden, sofern es nicht vom Kunden ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.
    4. Der Kunde stellt sicher und ist dafür verantwortlich, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Material nicht gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstößt (z. B. zum Jugendschutz, Datenschutz oder Wettbewerbsrecht) und frei von Rechten Dritter ist (insbesondere Persönlichkeitsrechte oder Urheberrechte), die eine bestimmungsgemäße Verwendung einschränken könnten.
    5. Etwaig erforderliche Namens- und Kennzeichenrecherchen, entsprechende Eintragungen sowie die Prüfung auf Rechtmäßigkeit (z. B. nach Datenschutz-, Wettbewerbs- und/oder Markenrecht) obliegen dem Kunden, es sei denn, im Einzelvertrag ist etwas anderes vereinbart.
    6. Befindet sich der Kunde mit der Erfüllung einer Mitwirkungshandlung in Verzug oder erfüllt er sie nicht ordnungsgemäß, so darf REDCODE.DE eine angemessene Entschädigung verlangen. Sonstige Rechte von REDCODE.DE bleiben unberührt.
    7. Die Pflichten des Kunden gemäß dieser Ziffer 6 erfüllt er auf seine Kosten.
  7. Laufzeit Rahmenvertrag und Einzelverträge
    1. Ein Rahmenvertrag tritt mit beidseitiger Unterzeichnung in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zu einem Quartalsende ordentlich gekündigt werden.
    2. Die Regelungen dieser Geschäftsbedingungen oder eines Rahmenvertrages bleiben auch nach seiner Beendigung für alle unter ihm abgeschlossenen Einzelverträge in Kraft.
    3. Ist im Einzelvertrag eine bestimmte Laufzeit vorgesehen, so kann bis zu deren Ablauf das Vertragsverhältnis nicht ordentlich gekündigt werden. Falls dort keine Verlängerung bestimmt ist, endet das Vertragsverhältnis mit Ablauf des vorgesehenen Zeitraums. Ist im Einzelvertrag keine Regelung zur Laufzeit vorgesehen, kann jeder Vertragspartner das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten zu einem Kalendermonatsende ordentlich kündigen. Bei etwaigen Werkverträgen verbleibt es ausschließlich bei der gesetzlichen Regelung.
    4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Rahmenvertrags oder von Einzelverträgen bleibt unberührt. Kündigungen eines Rahmenvertrags oder von Einzelverträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    5. Zum Vertragsende wird REDCODE.DE die kundeneigenen Daten in dem Zustand, wie sie bei REDCODE.DE vorhanden sind, dem Kunden zum Download durch Zurverfügungstellung von Zugangsdaten für einen Zeitraum von einem Monat anbieten. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist REDCODE.DE zur Löschung berechtigt. Darüber hinausgehende Leistungen erfolgen nur gegen gesonderte Vergütung.
    6. Im Falle der Beendigung von Verträgen – gleich aus welchem Grunde – bleiben die ihrer Natur nach weiter wirkenden Bestimmungen, insbesondere Ziffern 4, 12 und 13 dieser Geschäftsbedingungen weiterhin in Kraft.
  8. Leistungszeit
    1. Termine für die Erbringung von Leistungen sind nur bei endgültiger Vereinbarung verbindlich. Ansonsten handelt es sich um Zieltermine, welche im Rahmen des Projektmanagements fortentwickelt werden. Bei Zielterminen darf der Kunde einen Monat nach Ablauf die Erbringung der ausstehenden Leistungen unter angemessener Fristsetzung schriftlich anfordern; mit Ablauf dieser Frist ist der Anspruch des Kunden auf diese Leistung fällig.
    2. Leistungsverzögerungen im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) oder aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) berechtigen REDCODE.DE, die betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
  9. Abnahme
    1. Sofern REDCODE.DE für die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges einzustehen hat (werkvertragliche Verpflichtung), werden die Vertragspartner die Voraussetzungen und das Verfahren zur Abnahme im jeweiligen Einzelvertrag regeln. Der Kunde prüft und testet die ihm übergebene Leistung nach der vereinbarten Vorgehensweise; REDCODE.DE kann dazu auch selbständig prüfbare Teilleistungen übergeben. Eine Gesamtabnahme findet nur statt, soweit keine Teilabnahmen erfolgt sind.
    2. Der Kunde stellt sicher, dass die Leistungen von REDCODE.DE nicht vor Abschluss der Tests und Abnahme produktiv genutzt werden, wenn nicht zwischen den Vertragspartnern etwas anderes abgestimmt wurde.
    3. Entsprechen die Leistungen oder Teilleistungen von REDCODE.DE den vereinbarten Anforderungen oder liegen nur unwesentliche Abweichungen vor, erklärt der Kunde unverzüglich die Abnahme; die Abnahme soll in Textform erfolgen. Unwesentlich sind insbesondere solche Abweichungen, welche die Funktionsfähigkeit nur unerheblich beeinträchtigen. Erklärt der Kunde innerhalb von einem Monat nach Übergabe einer Leistung die Abnahme nicht und hat er in dieser Zeit gegenüber REDCODE.DE keine wesentlichen Mängel gerügt, so gelten die Leistungen oder Teilleistungen von REDCODE.DE als abgenommen.
    4. Die Abnahme kann auch im Wege schlüssigen Verhaltens des Kunden erfolgen, insbesondere durch produktiven Einsatz der Leistung, durch vorbehaltslose Zahlung oder Abruf weiterer auf der Leistung oder dem Leistungsergebnis aufbauender Leistungen.
  10. Gewährleistung
    1. Technischen Daten im Angebot bzw. Einzelvertrag sind im Zweifel Beschaffenheitsangaben und nicht Gegenstand einer Garantie oder Zusicherung. Bestimmte Reaktions- oder Antwortzeiten werden die Vertragspartner ggf. im Rahmen eines einzelvertraglichen Service Level Agreement (SLA) vereinbaren.
    2. Es gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB, insbesondere hinsichtlich der Genehmigung gemäß § 377 Abs. 2 und Abs. 3 HGB. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren 1 Jahr nach Lieferung oder Abnahme, soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist.
    3. Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen,
      • wenn der Kunde ohne vorherige Zustimmung Änderungen an den Leistungen von REDCODE.DE vorgenommen hat,
      • wenn Anleitungen oder Hinweise von REDCODE.DE vom Kunden nicht befolgt werden bzw. die Leistungen unsachgemäß behandelt werden oder
      • wenn Annahmen aus dem Einzelvertrag nicht eingehalten werden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Mängel nicht hierauf zurückzuführen sind oder hierdurch die Gewährleistungsarbeiten nicht oder nur unwesentlich erschwert werden.
    4. Der Kunde meldet Mängel nach Möglichkeit schriftlich und unter Beschreibung der Umstände ihres Auftretens und ihrer Auswirkungen. Der Kunde unterstützt REDCODE.DE im zumutbaren Rahmen bei der Fehlerfeststellung und -beseitigung und gewährt Einsicht in Unterlagen, aus denen sich weitere Informationen ergeben können.
    5. Bei Vorliegen eines Mangels kann REDCODE.DE gemäß ihrer nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Wahl den Mangel beseitigen oder neu liefern (Nacherfüllung). Weitergehende Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
    6. Durch die vorstehenden Regelungen zur Gewährleistung werden gesetzlich bestehende Ansprüche ausgestaltet, jedoch keine Ansprüche begründet.
  11. Haftung von REDCODE.DE auf Schadensersatz
    1. Die Regelungen zur Haftung von REDCODE.DE in Ziffern 11.2 und 11.3 gelten für alle Schadensersatzansprüche und Haftungsfälle unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z. B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, jegliche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung etc.) außer für:
      • Ansprüche des Kunden wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
      • Rechte und Ansprüche des Kunden bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch REDCODE.DE oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die REDCODE.DE eine Garantie übernommen hat,
      • Ansprüche und Rechte des Kunden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von REDCODE.DE selbst oder ihrer gesetzlichen Vertreter beruhen,
      • Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie
      • Ansprüche, die von § 44 oder § 44a TKG erfasst werden.
    2. Für vorstehende Ausnahmen verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
    3. REDCODE.DE haftet für leichte oder einfache Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten, d.h. von Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags oder den Vertragszweck ermöglichen oder auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht oder einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung von REDCODE.DE begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für REDCODE.DE vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Haftung von REDCODE.DE für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
    4. REDCODE.DE haftet für eine grob fahrlässige Schadensverursachung ihrer Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für REDCODE.DE vorhersehbaren Schaden.
    5. Die verschuldensunabhängige Haftung von REDCODE.DE im Bereich mietrechtlicher und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlossen.
    6. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Gateways, Störungen im Bereich der Dienste von Carriern) hat REDCODE.DE nicht zu vertreten.
  12. Geheimhaltung
    1. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, sämtliche ihnen im Zusammenhang der Zusammenarbeit bzw. den Einzelverträgen zugänglich werdenden Informationen des anderen Vertragspartners, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder sonst zu verwerten.
    2. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für solche Informationen, die dem erhaltenen Vertragspartner bereits bekannt sind oder ohne Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werden.
  13. Datenschutz
    1. Die Vertragspartner werden die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), beachten und ihre Mitarbeiter entsprechend verpflichten. Die Vertragspartner werden sich gegenseitig jeweils unterrichten, soweit für die Erbringung von Leistungen die Nutzung von personenbezogenen Daten notwendig ist. Der jeweils übermittelnde Vertragspartner stellt sicher, dass die erforderlichen Gestattungen nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vorliegen und teilt dem anderen Vertragspartner mit, falls die Besorgnis besteht, dass dies nicht der Fall ist.
    2. Der Kunde ist damit einverstanden, dass REDCODE.DE die im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Daten mit Personenbezug für die Belange des Vertrages erhebt, speichert, verarbeitet und sonst verwendet. Der Kunde holt entsprechende Einwilligungen der Betroffenen ein, sofern erforderlich. Erbringt REDCODE.DE Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des § 11 BDSG, wird der Kunde die auftragsgemäße Verwendung der Daten schriftlich konkretisieren, soweit dies noch nicht im Vertrag erfolgt ist.
  14. Schlussbestimmungen
    1. REDCODE.DE darf den Kunden als Referenz nennen. Die Vertragspartner dürfen außerdem zum Zwecke der Eigenwerbung öffentlich über ihre Leistungen berichten, soweit kein Konflikt zur Geheimhaltungspflicht oder zum Datenschutz besteht.
    2. REDCODE.DE ist berechtigt, auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf ihre Mitwirkung an der Erstellung hinzuweisen. Beispielsweise kann ein solcher Hinweis im Quellcode von Internetseiten, im Impressum oder Fußzeilen von Printprodukten erfolgen. Der Kunde kann dem widersprechen, wenn durch die Nennung seine berechtigten Interessen nicht unerheblich beeinträchtigt werden und ansonsten urheberrechtliche oder sonstige Hinweise auf REDCODE.DE unverändert beibehalten werden.
    3. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung sind für den Kunden nur mit Gegenforderungen möglich, die rechtskräftig festgestellt oder von REDCODE.DE unbestritten sind.
    4. Ansprüche gegen REDCODE.DE dürfen an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten werden. § 354a HGB bleibt unberührt.
    5. Verschlüsselung oder Signatur von Nachrichten und Daten erfolgt nur sofern vereinbart.
    6. Das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragspartnern unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 finden keine Anwendung.
    7. Erfüllungsort für alle sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen den Vertragspartnern ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz von REDCODE.DE.
    8. Alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis werden ausschließlich von den für den Sitz von REDCODE.DE zuständigen staatlichen Gerichten entschieden. REDCODE.DE darf jedoch den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
    9. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen, eines Rahmenvertrags und / oder der Einzelverträge ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder undurchführbar sein, oder sollten sie ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen, eines Rahmenvertrags und/oder der Einzelverträge nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen wird eine solche Bestimmung vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen hinsichtlich Ort, Zeit, Umfang und wirtschaftlicher Zielsetzung dem am nächsten kommt, was von den Vertragspartnern nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Gleiches gilt entsprechend zur Auffüllung von Lücken in diesen Geschäftsbedingungen, einem Rahmenvertrag oder den Einzelverträgen.